Klassenkonferenz / Halbjahreskonferenz

Die Klassenkonferenz (§ 61), auch Planungskonferenz genannt, soll die Zusammenarbeit von Lehrkräften, Eltern, Schülerinnen und Schülern in der einzelnen Klasse fördern. Die Transparenz der Entscheidungsabläufe erleichtert die Akzeptanz der pädagogischen Arbeit in der Schule. Die Klassenkonferenz berät über die fachliche und pädagogische Koordination der Arbeit der Fachlehrerinnen und Fachlehrer und ermöglicht den Austausch, Beratungen, Abstimmungen und Vereinbarungen der Beteiligten.

In der Klassenkonferenz setzen sich Lehrkräfte, Elternvertretungen sowie die Klassensprecherin oder der Klassensprecher (ab Klasse 4) einer Klasse mindestens zweimal im Jahr zusammen. Falls nicht im Klassenverband unterrichtet wird, wie z. B. in der gymnasialen Oberstufe, übernimmt die Halbjahreskonferenz die Aufgaben der Klassenkonferenz.

Die Klassenkonferenz wird von der Klassenlehrerin bzw. dem Klassenlehrer einberufen. Die Sitzungen sollen durch die rechtzeitige Übersendung einer Einladung mit Tagesordnung vorbereitet werden. Die Termine sollen so gelegt werden, dass auch berufstätige Eltern teilnehmen können (§ 103).

Wenn ein Thema mehrere Klassen betrifft, kann eine gemeinsame Konferenz für diese Klassen einberufen werden. Darüber entscheidet die Schulkonferenz.

Stimmberechtigt in der Klassenkonferenz sind die Klassenlehrkräfte, die Schulleitung, die Fachlehrkräfte, die Elternvertretung und die Schülervertretung. Den Vorsitz hat die Klassenleitung.

Was wird auf der Klassenkonferenz besprochen?

Es geht dort vor allem um den Austausch und die Koordination unter den Fachlehrern einer Klasse, aber auch um alle anderen Themen und Fragen, die bei der gemeinsamen Arbeit im Schulalltag entstehen:

  • Inhalte der einzelnen Schulfächer werden bestimmt bzw. untereinander abgestimmt.
  • Die Verteilung und die Termine der schriftlichen Arbeiten werden abgestimmt.
  • Die Lehrkräfte legen ihre Kriterien für die Beurteilung von schriftlichen und mündlichen Leistungen dar.
  • Auch über den Umfang von Hausaufgaben und den Umgang damit wird gesprochen.
  • Unterschiedliche Erziehungsstile von Lehrerinnen, Lehrern und Eltern können angesprochen und gegebenenfalls kritisch hinterfragt werden.
  • Außerdem werden möglichst einheitliche Regeln für den Umgang mit den Schülerinnen und Schülern im Schulalltag getroffen und festgehalten. Dies betrifft vor allem die Einhaltung der Hausordnung und die Konsequenzen bei Regelverstößen.
  • Geplante Klassenreisen oder Studienfahrten werden ebenso vorgestellt wie die Themen und die Gestaltung von Projekttagen oder -wochen.

Text teilweise entnommen aus dem Elternratgeber „Wir reden mit“, Handbuch 2015