Zeugniskonferenz

An der Zeugniskonferenz (§ 62) nehmen alle Lehrerinnen und Lehrer einer Klasse teil. Nicht nur die Zeugnisnoten, sondern auch allgemeine Fähigkeiten und Verhaltensweisen der einzelnen Schülerinnen und Schüler werden besprochen. In den Jahrgangsstufen 4, 8, 9 und 10 werden auch die Empfehlungen zur weiteren Schullaufbahn eines Kindes vermerkt.

Den Vorsitz bei Zeugniskonferenzen hat die Schulleitung. Bei Entscheidungen zu einzelnen Schülerinnen und Schülern sind neben der Schulleitung die Lehrerinnen und Lehrer stimmberechtigt, die die betreffenden Kinder während des Schuljahres unterrichtet haben.

Bei Zeugniskonferenzen sind die Eltern- und Schülervertretungen nicht anwesend. Sie haben aber das Recht, vor der Zeugniskonferenz Fragen zur Zeugniserteilung zu stellen und zur Entwicklung des Leistungsstandes in der Klasse Stellung zu nehmen (§ 62 Abs. 3). Die Schulkonferenz entscheidet darüber, in welcher Form die Anhörung und Stellungnahme der Schüler- und Elternvertretung zur Zeugnisvergabe stattfindet (§ 53 Abs. 4 Nummer 8).


Text teilweise entnommen aus dem Elternratgeber „Wir reden mit“, Handbuch 2015